FFH Mähwiesen
Blütenbunte Wiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Viele – nicht alle – blütenbunten Wiesen sind durch die Europäische FFH-Richtlinie geschützt. Man spricht von sogenannten FFH-Mähwiesen.

Dauerhaftigkeit von Ausgleichsmaßnahmen
Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom September 2024
Im Zuge der sogenannten Eingriffsregelung fordert das Bundesnaturschutzgesetz durch Projekte verursachte Schäden am Naturhaushalt gleichwertig auszugleichen (Kompensation von Eingriffen).
In der Praxis waren in Baden-Württemberg entsprechende Ausgleichsverpflichtungen aufgrund einer verfassungsrechtlich garantierten Zumutbarkeitsschwelle zeitlich auf 25 – 30 Jahre begrenzt. In einem richtungsweisenden Urteil hat im September 2024 das Verwaltungsgericht Stuttgart die zeitliche Begrenzung von Ausgleichsmaßnahmen gegenüber Trägern der öffentlichen Hand oder auch großen Firmen aufgehoben. Entsprechende Festsetzungen zur mit Pflegemaßnahmen hinterlegten Dauerhaftigkeit des Ausgleichs sind im Rahmen der Gestaltung von Ausgleichsverpflichtungen rechtlich zulässig.
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